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   OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01   

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https://dejure.org/2002,8115
OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01 (https://dejure.org/2002,8115)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2002 - 3 U 347/01 (https://dejure.org/2002,8115)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 3 U 347/01 (https://dejure.org/2002,8115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der nach § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermuteten Eilbedürftigkeit; Lücke in Gebrauchsinformation für Arzneimittel ; Schluss aus Abwarten auf fehlende Eiligkeit der Angelegenheit; Längere Kenntnis einer Werbung umfasst Kenntnis von deren ...

  • Judicialis

    UWG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 312 O 517/01
  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 277
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08

    Unzulässige Video-Überwachung im Kundenbereich einer Kaffeehausfiliale

    Ein Fall, in dem die Dringlichkeit der Sache widerlegt ist, weil der Kläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es "ihm nicht eilig ist" (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 277) , liegt nicht vor.
  • OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06

    Einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung: Verfügungsgrund bei längerer

    Da die Antragsstellerin somit ohne nähere Erläuterung trotz Kenntnis des behaupteten Wettbewerbsverstoßes und der Person des Verantwortlichen einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, hat sie durch ihr eigenes Verhalten zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht eilig gewesen ist (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277).
  • OLG Hamburg, 12.02.2007 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Beurteilung einer Selbstwiderlegung der

    In Anwendung dieser Grundsätze kann der Senat nicht feststellen, dass es der Gemeinschuldnerin mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche eilig gewesen ist (vgl. GRUR-RR 2002, 277).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08

    Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbung

    Diese Vermutung ist im Entscheidungsfall nicht widerlegt, weil der Sachverhalt keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme bietet, die Antragstellerin habe durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Verfolgung des in Rede stehenden Verhaltens der Antragsgegnerin nicht eilig sei (vgl. OLG Hamm GRUR 2007, 173, 174; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277; Traub WRP 1996, 707), selbst wenn man in diesem Zusammenhang zur Widerlegung der Dringlichkeit auch die grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen genügen lässt, die den Wettbewerbsverstoß begründen (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.) Im Entscheidungsfall wird die Dringlichkeit insbesondere weder dadurch widerlegt, dass die Unternehmen der Nordmann - Unternehmensgruppe, der auch die Antragstellerin angehört, bereits seit langem B vertreiben (1.) noch dadurch, dass Aussagen der Antragsgegnerin zu Calcium und Magnesium in B bereits Gegenstand der Abmahnung der Antragstellerin vom 3. April 2008 (vgl. AG 5) waren (2.).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 6 O 342/08

    Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Beschlüsse von

    Zwar entfällt die Vermutung der Dringlichkeit dann, wenn der Antragsteller durch zögerliche Behandlung und Verfolgung der Sache selbst zu erkennen gibt, dass ihm die Sache nicht eilig ist (OLG Hamm GRUR 2007, 173, 174 [OLG Hamm 31.08.2006 - 4 U 124/06] ; OLG-Hamburg GRUR-RR 2002, 277 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Dies gilt aber nur dann, wenn sein Verhalten darauf schließen lässt, dass ihm die Sache selber nicht eilig ist, nur dann entfällt der Verfügungsgrund (BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277, 278; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31, 32).
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